
Genossenschaft und Verwaltung
Am 5. Januar 2021 haben wir unsere Genossenschaft gegründet,
diese wird Eigentümerin der Liegenschaft
Genossenschaft
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Alle Bewohner sind Mitglied dieser Genossenschaft
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Mitgliederzahl der Genossenschaft =
max. 2 x Bewohnerzahl -
Die Genossenschafter genehmigen die Statuten und stellen Kapital zur Verfügung
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Der Vorstand erledigt die Geschäfte und vertritt die Genossenschaft nach aussen
Mieterdarlehen
Mieter können der Genossenschaft ein Mieterdarlehen gewähren, welches selbstverständlich verzinst wird.
Der Zins kann zusammen mit der Amortisation des Darlehens dazu verwendet werden, dass der monatliche Mietzins reduziert wird.
Ein Mieterdarlehen von Fr. 100'000.- reduziert die monatliche Wohnungsmiete um Fr. 500.-, über die nächsten 16 Jahre.
Finanzierung
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Pflichtanteilschein pro Bewohner ist Fr. 50'000.-
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Minimales Anteilscheinkapital der übrigen Mitglieder ist Fr. 5'000.-
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Die Genossenschaft vermietet die einzelnen Wohnungen den Bewohnern zu Kostenmiete
Kosten pro Wohnung
Natürlich beeinflussen Grundstückpreis und Bauweise / Baukosten die Mietkosten der einzelnen Wohnungen sehr stark.
Die verschiedenen Projekte welche wir in der Vergangenheit durchkalkulierten, ergaben Mietkosten von ca:
Fr. 1500.- bis 1600.- für eine 3,5-Zimmerwohnung
und
Fr. 1320.- bis 1410.- für eine 2,5-Zimmerwohnung
Diese Kosten sind exclusiv Nebenkosten, ohne Garage oder Parkplatz.


