top of page

Genossenschaft und Verwaltung

Am 5. Januar 2021 haben wir unsere Genossenschaft gegründet,

diese wird Eigentümerin der Liegenschaft

Genossenschaft

  • Alle BewohnerInnen sind Mitglied dieser Genossenschaft

  • Mitgliederzahl der Genossenschaft =
    max. 2 x  Bewohnerzahl

  • Die GenossenschafterInnen genehmigen die Statuten und stellen Kapital zur Verfügung

  • Der Vorstand erledigt die Geschäfte und vertritt die Genossenschaft nach aussen

      Genossenschaftsstatuten

Darlehen

Die Genossenschaft möchte eine möglichst hohe Eigenfinanzierung erreichen.

Genossenschaftsmitglieder und Drittpersonen können sich an dieser
innovativen Anlage mit einem Darlehen beteiligen. Selbstverständlich
werden diese Darlehen mit einem attraktiven Zins verzinst

 

Darlehensreglement

 

Finanzierung

  • Pflichtanteilschein pro BewohnerIn ist Fr. 50'000.-

  • Minimales Anteilscheinkapital der übrigen Mitglieder ist Fr. 5'000.-

  • Die Genossenschaft vermietet die einzelnen Wohnungen den BewohnerInnen zu Kostenmiete

Kosten pro Wohnung

Natürlich beeinflussen Grundstückpreis und Bauweise / Baukosten die Mietkosten der einzelnen Wohnungen sehr stark.

Die verschiedenen Projekte welche wir in der Vergangenheit durchkalkulierten, ergaben Mietkosten von ca:

Fr. 1500.- bis 1600.- für eine 3,5-Zimmerwohnung

und

Fr. 1320.- bis 1410.- für eine 2,5-Zimmerwohnung

Diese Kosten sind exclusiv Nebenkosten, ohne Garage oder Parkplatz.

Reglement über die Vermietung und das Pflichtanteilkapital

Logo_Residenz60plus - transparent.png

​Hast du Interesse oder Fragen?
Melde dich bei uns unter:

 

info@residenz60plus.ch

​Seit dem 5. Januar 2021sind wir eine Genossenschaft

​Wir haben noch Platz für BewohnerInnen in einem Zwei-Personen-Haushalt

© 2025 residenz60plus, RB

bottom of page