
Genossenschaft und Verwaltung
Am 5. Januar 2021 haben wir unsere Genossenschaft gegründet,
diese wird Eigentümerin der Liegenschaft
Genossenschaft
-
Alle BewohnerInnen sind Mitglied dieser Genossenschaft
-
Mitgliederzahl der Genossenschaft =
max. 2 x Bewohnerzahl -
Die GenossenschafterInnen genehmigen die Statuten und stellen Kapital zur Verfügung
-
Der Vorstand erledigt die Geschäfte und vertritt die Genossenschaft nach aussen
Darlehen
Die Genossenschaft möchte eine möglichst hohe Eigenfinanzierung erreichen.
Genossenschaftsmitglieder und Drittpersonen können sich an dieser
innovativen Anlage mit einem Darlehen beteiligen. Selbstverständlich
werden diese Darlehen mit einem attraktiven Zins verzinst
Finanzierung
-
Pflichtanteilschein pro BewohnerIn ist Fr. 50'000.-
-
Minimales Anteilscheinkapital der übrigen Mitglieder ist Fr. 5'000.-
-
Die Genossenschaft vermietet die einzelnen Wohnungen den BewohnerInnen zu Kostenmiete
Kosten pro Wohnung
Natürlich beeinflussen Grundstückpreis und Bauweise / Baukosten die Mietkosten der einzelnen Wohnungen sehr stark.
Die verschiedenen Projekte welche wir in der Vergangenheit durchkalkulierten, ergaben Mietkosten von ca:
Fr. 1500.- bis 1600.- für eine 3,5-Zimmerwohnung
und
Fr. 1320.- bis 1410.- für eine 2,5-Zimmerwohnung
Diese Kosten sind exclusiv Nebenkosten, ohne Garage oder Parkplatz.