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Genossenschaft und Verwaltung

Am 5. Januar 2021 haben wir unsere Genossenschaft gegründet,

diese wird Eigentümerin der Liegenschaft

Genossenschaft

  • Alle Bewohner sind Mitglied dieser Genossenschaft

  • Mitgliederzahl der Genossenschaft =
    max. 2 x  Bewohnerzahl

  • Die Genossenschafter genehmigen die Statuten und stellen Kapital zur Verfügung

  • Der Vorstand erledigt die Geschäfte und vertritt die Genossenschaft nach aussen

      Genossenschaftsstatuten

Mieterdarlehen

Mieter können der Genossenschaft ein Mieterdarlehen gewähren, welches selbstverständlich verzinst wird.

Der Zins kann zusammen mit der Amortisation des Darlehens dazu verwendet werden, dass der monatliche Mietzins reduziert wird.

Ein Mieterdarlehen von Fr. 100'000.- reduziert die monatliche Wohnungsmiete um Fr. 500.-, über die nächsten 16 Jahre.

Darlehensreglement

Finanzierung

  • Pflichtanteilschein pro Bewohner ist Fr. 50'000.-

  • Minimales Anteilscheinkapital der übrigen Mitglieder ist Fr. 5'000.-

  • Die Genossenschaft vermietet die einzelnen Wohnungen den Bewohnern zu Kostenmiete

Kosten pro Wohnung

Natürlich beeinflussen Grundstückpreis und Bauweise / Baukosten die Mietkosten der einzelnen Wohnungen sehr stark.

Die verschiedenen Projekte welche wir in der Vergangenheit durchkalkulierten, ergaben Mietkosten von ca:

Fr. 1500.- bis 1600.- für eine 3,5-Zimmerwohnung

und

Fr. 1320.- bis 1410.- für eine 2,5-Zimmerwohnung

Diese Kosten sind exclusiv Nebenkosten, ohne Garage oder Parkplatz.

Reglement über die Vermietung und das Pflichtanteilkapital

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